Die häufigste Frage zum Ressourcenpool ist: „Was passiert, wenn eine Sache kaputt geht?“
Der Ressourcenpool funktioniert nur, wenn die Nutzer*innen einen respektvollen Umgang mit den geliehenen Gegenständen pflegen. Darüber hinaus ist Vertrauen beim (Ver-)Leihen wichtig, wie bei jedem „Sharing“.
Außerdem empfehlen wir einen schriftlichen Leihvertrag abzuschließen. Dieser regelt im Schadensfall die Haftungsverhältnisse. Eine Vorlage dazu findet sich hier.
Leihvertrag_Formular.pdf
Sollte etwas kaputt gehen, dann erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Ausgleich durch die Entleiher*innen, wie bei jedem Schaden, der angerichtet wird. Genauer heißt dies: Sollte eine im Auftrag des Vereins handelnde Person einen Schaden an einer ausgeliehene Sache verursachen, könnte in diesem Falle die Vereinshaftpflicht-Versicherung greifen. Achtung: Das passiert jedoch nicht in jedem Falle, die Versicherungs-Bedingungen müssten um Leihe erweitert werden, denn im Normalfall sind Schäden durch Leihe nicht versichert. Viele Gesellschaften haben aber in den besonderen Bedingungen eine Erweiterung für diesen Fall. Das sollte geprüft werden! Unabhängig von der Nutzung des Ressourcenpools empfehlen wir jedem Verein den Abschluss einer Vereinshaftpflicht-Versicherung.
Sollte der Entleih über eine Initiative oder Projektgruppe ohne Rechtsform erfolgen, könnte in Haftungsfragen die private Haftpflicht-Versicherung oder das Privatvermögen der Person herhalten. Aber auch hier gilt es, genau hinzuschauen, denn auch in privaten Haftpflicht-Versicherungen ist Leihe nicht unbedingt mitversichert und müsste um diesen Aspekt ergänzt werden.
Komplizierter könnte es beim Verleih eines KFZ werden. Es ist darauf zu achten, dass die KFZ-Haftpflicht-Versicherung einen erweiterten Nutzer*innenkreis und somit die Nutzung unbegrenzter Fahrer*innen zulässt. Achtung: davon sind meist Fahrer*innen unter 23 Jahren ausgeschlossen. Diese könnten aber eingeschlossen werden, was zu Prämienanpassungen führt. Hier sollte geklärt werden, wer die Kosten übernimmt.
Weiterhin sollte im Vorfeld geklärt werden, wie mit einer Hochstufung von Versicherungsnehmer*innen im Schadensfall umgegangen wird. Es könnte erwogen werden, ob die KFZ-Haftpflicht-Versicherung z.B. einen Rabattschutz beinhaltet, der zwar jährliche Mehrkosten verursacht, aber das Hochstufen im Schadensfall ausschließt. Bei Versicherungswechsel wird allerdings die SF-Klasse mit Schaden weitergegeben. Daher wäre hiervon abzuraten.
Sollten Sie in diesem Thema Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Servicestelle für Vereine der Freiwilligen-Agentur Leipzig, die Gemeinwohlorganisationen regelmäßig im Rahmen der FairSicherungs-Sprechstunde zu solchen Themen weiterhilft.